Verjährung

J. Wanninger • 13. November 2020
Sie haben noch offene Rechnungen aus dem Jahr 2017 ? 
Am 31.12.2020 ist Verjährungsfristende. JETZT reagieren, um kein Geld zu verschenken ! 

Die gesetzliche Frist für offene Forderungen beträgt 3 Jahre und beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Somit ist Stichtag der 31. Dezember. 

Sie haben bereits einen titulierten Anspruch? Hier gilt gem. BGB eine 30-jährige Verjährungsfrist.
ACHTUNG: Der titulierte Anspruch verjährt zwar erst binnen 30 Jahren, nicht jedoch wiederkehrende Leistungen aus dem Titel wie z.B. die Zinsen.

Gerne stehen wir für Fragen zur Verfügung ! 

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von Jenny Wanninger 23. Juni 2021
Geldbewusstsein& Glaubenssätze. Eines der verbreitesten negativen Glaubenssätze zum Thema Geld ist der tiefe Glaube "Das viel Geld einen schlechten Einfluss auf den Charakter eines Menschen hat". Kommt Ihnen dieser Gedanke bekannt vor? 😉 Welchen negativen Glaubenssatz zum Thema Geld tragen Sie mit rum ? Bildquelle: Canva+Shutterstock 489119938